HOLIDAY WORLD MASPALOMAS

Zugangs- und Verweilbestimmungen

Der Zugang von Personen zu einer der Aktivitäten des Freizeitzentrums Holidayword Maspalomas und ggf. der Aufenthalt in diesem kann verhindert werden:
 

  • Wenn die festgestellte Kapazität mit den Benutzern, die sich in den Räumlichkeiten, dem Gehäuse oder der Einrichtung befinden, abgeschlossen ist.
  • Wenn die Schließzeit des Betriebs überschritten wurde.
  • Wenn das festgelegte Mindestalter für den Zugang zu den Räumlichkeiten nicht erreicht wird.
  • Wenn die Person, die Zugang zur Einrichtung sucht, den Eintritt oder die Örtlichkeit nicht bezahlt hat, in Fällen, in denen dies erforderlich ist.
  • Wenn die Person, die den Betrieb betreten möchte, die vom Eigentümer festgelegten spezifischen Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, sofern diese zuvor von der entsprechenden Verwaltung genehmigt wurden.
  • Wenn die Person, die Zugang zur Einrichtung sucht oder sich darin aufhält, gewalttätiges Verhalten zeigt, insbesondere wenn sie sich aggressiv verhält, Auseinandersetzungen verursacht oder ein Verhalten und eine Einstellung an den Tag legt, die eindeutig dem Zusammenleben und der ordnungsgemäßen Nutzung der Einrichtungen widerspricht.
  • Wenn die Person, die Zutritt begehrt, Waffen oder Gegenstände mit sich führt, die als solche verwendet werden können, es sei denn, es handelt sich um Angehörige der Sicherheitskräfte und -korps, um Wachleute, die Güter oder Wertpapiere verwahren, oder um private Personenschützer, die in private Sicherheitsunternehmen integriert sind und die Einrichtung in Ausübung ihrer Pflichten betreten.
  • Wenn die anwesenden Personen Kleidung oder Symbole tragen, die zu Gewalt, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit aufrufen.
  • Wenn die Person, die sich Zugang verschaffen möchte, Gefahrensituationen oder Unannehmlichkeiten für andere anwesende Personen verursacht oder die Mindesthygienebedingungen nicht erfüllt. Insbesondere ist Personen, die Drogen, Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe konsumieren oder Anzeichen dafür zeigen, dass sie diese konsumiert haben, sowie Personen, die offensichtliche Anzeichen oder Verhaltensweisen zeigen, die darauf hindeuten, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ähnlichen Stoffen stehen, der Zutritt zu verweigern oder sie sind gegebenenfalls am Verbleib in der Einrichtung zu hindern.



Besondere Bedingungen für die Zulassung
 

Personen, deren Kleidung zu einer gefährlichen Situation in den Attraktionen oder zu einer ungesunden Situation in den Spiel- oder Gastronomiebetrieben führen kann, dürfen das Zentrum nicht betreten oder sich dort aufhalten.
 

  • Personen in Begleitung von Tieren, mit Ausnahme von Personen in Begleitung von Blindenhunden, dürfen das Zentrum nicht betreten oder sich dort aufhalten.
  • Personen, die Speisen oder Getränke zum Verzehr innerhalb von Gastronomie- und Freizeitbetrieben mit sich führen, dürfen das Zentrum nicht betreten oder sich dort aufhalten.
  • Diejenigen, die ein Rauchverbot im Inneren der Einrichtung festlegen.
  • Diejenigen, die die Verwendung von Kameras, Videorekordern oder Tonaufzeichnungsgeräten in Einrichtungen, die für die Feier von öffentlichen Shows oder die Entwicklung von kulturellen und sozialen Aktivitäten zugelassen sind, verhindern.
  • Von den Inhabern von Gastronomie- und Freizeitbetrieben errichtete Einrichtungen, die für die Nutzung ihrer Anlagen oder Einrichtungen den Verbrauch von Waren oder Dienstleistungen verlangen, die vom Betrieb selbst bereitgestellt werden.



Minderjährige
 

In Bezug auf Minderjährige sind eine Reihe von Beschränkungen für den Zugang und den Aufenthalt in öffentlichen Einrichtungen und Freizeitaktivitäten festgelegt, so dass es untersagt ist:
 

  • Der Eintritt und Aufenthalt von Minderjährigen unter 18 Jahren in Spielkasinos, Bingohallen und Spielhallen.
  • Der Eintritt und Aufenthalt von Minderjährigen unter 18 Jahren in Kneipen und Bereichen mit Musik. Ausgeschlossen sind Jugendaktivitäten, zu denen Personen unter 16 Jahren Zutritt haben und sich innerhalb des vom Zentrum speziell für diese Aktivitäten aufgestellten Zeitplans aufhalten dürfen.


Personen unter 18 Jahren, die die Einrichtung oder Freizeitaktivitäten betreten, dürfen keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren verkauft oder geliefert werden.